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Die Bundesförderung Gefördert werden Gebäude, deren Primärenergiebedarf nach Energieeinsparverordnung 60 bzw. 40 Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr nicht überschreiten. Die Fördermöglichkeiten durch den Bund können Sie den Seiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau entnehmen.
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Integrierte Umweltberatung Wärmepass Impulsberatung für eine energetische Altbausanierung --» |
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Aktuelle Information Die neuen Förderrichtlinien des Bundesumweltministeriums zum Marktanreizprogramm wurden am 28. Dezember 2007 durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger zum 1. Januar 2008 in Kraft gesetzt.
Ab Januar 2008 werden im Rahmen dieser Richtlinie vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Solarkollektoranlagen, Biomassekessel und Wärmepumpenanlagen mit Investitionszuschüssen gefördert. weitere informationen »
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