Fördermittel

Die Bundesförderung
Gefördert werden Gebäude, deren Primärenergiebedarf nach Energieeinsparverordnung
60 bzw. 40 Kilowattstunden pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr nicht überschreiten.
Die Fördermöglichkeiten durch den Bund können Sie auf den Seiten der Kreditanstalt
für Wiederaufbau entnehmen.

Förderung
Die Förderung von Energiedienstleistungen und von Investitionen in effiziente Techniken dient dazu, die im Energiekonzept der Bundesregierung gesetzten
Ziele zur Steigerung der Energieeffizienz zu erreichen.
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